Unfall gehabt? So gehen Sie jetzt vor.
Kostenfrei für Geschädigte. Klare Schritte, keine Hürden — damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Schnell. Einfach. Anerkannt.
Sicherheit zuerst
Warnblinker an, Warndreieck aufstellen, Verletzte versorgen. Bei Verletzten: 112 anrufen — bei klarem Sachschaden 110 für Polizei.
Beweise sichern
Fotos vom Unfallort, Schäden, Spuren, Schilder und Endposition der Fahrzeuge. Auch das Kennzeichen des Unfallgegners festhalten.
Daten austauschen
Name, Adresse, Versicherung, Kennzeichen und Telefonnummer mit dem Unfallgegner austauschen. KEIN Schuldeingeständnis am Unfallort.
Unabhängigen Gutachter wählen
Bei Haftpflichtschäden haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten.
Anwalt einbinden
Bei höheren Schäden, unklarer Schuldfrage oder Personenschäden gehört ein Verkehrsrechts-Anwalt dazu. Auch dessen Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Wir kümmern uns
Termin in der Regel innerhalb 24 Stunden — bei Ihnen vor Ort oder bei uns in Tempelhof. Gutachten in 24–48 Stunden zurück.
Was Ihnen wirklich zusteht.
Versicherer kürzen gern. Diese sechs Ansprüche werden oft übersehen — Sie sollten sie kennen.
Freie Sachverständigen-Wahl
Sie sind NICHT verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu nehmen. Wählen Sie unabhängig.
Mietwagen-Anspruch
Während der Reparatur haben Sie Anspruch auf einen vergleichbaren Mietwagen — oder Nutzungsausfall-Entschädigung.
Wertminderung
Auch nach professioneller Reparatur verliert Ihr Fahrzeug an Wert — diese merkantile Wertminderung wird im Gutachten berechnet.
Schmerzensgeld
Bei Personenschäden steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer der Beeinträchtigung.
Anwaltskosten erstattet
Bei Haftpflichtschäden trägt die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten — kein Risiko für Sie.
Verbringungs- & Verwertungskosten
Auch Abschleppkosten, Werkstatt-Verbringung und Restwert-Auktion sind erstattungsfähig.
- Kein Schuldeingeständnis am Unfallort
- Keine voreiligen Vereinbarungen ohne Polizei
- Niemals nur den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren
- Nicht vor Gutachten reparieren lassen
- Keine Originalfotos/-belege aus der Hand geben
Wir kümmern uns
Jetzt anrufen — Termin meist innerhalb von 24 Stunden, kostenfrei für Geschädigte.
