Unfallprofis
KFZ-Gutachter Berlin
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Akademie · Kunden-Onboarding

Unfall gehabt? So gehen Sie jetzt vor.

Kostenfrei für Geschädigte. Klare Schritte, keine Hürden — damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

KostenfreiSofort verfügbarGeschädigten-Rechte
In 6 Schritten zur fairen Regulierung

Schnell. Einfach. Anerkannt.

01

Sicherheit zuerst

Warnblinker an, Warndreieck aufstellen, Verletzte versorgen. Bei Verletzten: 112 anrufen — bei klarem Sachschaden 110 für Polizei.

02

Beweise sichern

Fotos vom Unfallort, Schäden, Spuren, Schilder und Endposition der Fahrzeuge. Auch das Kennzeichen des Unfallgegners festhalten.

03

Daten austauschen

Name, Adresse, Versicherung, Kennzeichen und Telefonnummer mit dem Unfallgegner austauschen. KEIN Schuldeingeständnis am Unfallort.

04

Unabhängigen Gutachter wählen

Bei Haftpflichtschäden haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten.

05

Anwalt einbinden

Bei höheren Schäden, unklarer Schuldfrage oder Personenschäden gehört ein Verkehrsrechts-Anwalt dazu. Auch dessen Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

06

Wir kümmern uns

Termin in der Regel innerhalb 24 Stunden — bei Ihnen vor Ort oder bei uns in Tempelhof. Gutachten in 24–48 Stunden zurück.

Ihre Rechte als Geschädigter

Was Ihnen wirklich zusteht.

Versicherer kürzen gern. Diese sechs Ansprüche werden oft übersehen — Sie sollten sie kennen.

Freie Sachverständigen-Wahl

Sie sind NICHT verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu nehmen. Wählen Sie unabhängig.

Mietwagen-Anspruch

Während der Reparatur haben Sie Anspruch auf einen vergleichbaren Mietwagen — oder Nutzungsausfall-Entschädigung.

Wertminderung

Auch nach professioneller Reparatur verliert Ihr Fahrzeug an Wert — diese merkantile Wertminderung wird im Gutachten berechnet.

Schmerzensgeld

Bei Personenschäden steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer der Beeinträchtigung.

Anwaltskosten erstattet

Bei Haftpflichtschäden trägt die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten — kein Risiko für Sie.

Verbringungs- & Verwertungskosten

Auch Abschleppkosten, Werkstatt-Verbringung und Restwert-Auktion sind erstattungsfähig.

Diese Fehler kosten Sie Geld
  • Kein Schuldeingeständnis am Unfallort
  • Keine voreiligen Vereinbarungen ohne Polizei
  • Niemals nur den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren
  • Nicht vor Gutachten reparieren lassen
  • Keine Originalfotos/-belege aus der Hand geben

Wir kümmern uns

Jetzt anrufen — Termin meist innerhalb von 24 Stunden, kostenfrei für Geschädigte.